Es gibt mittlerweile mehrere Möglichkeiten zur Zulassung in Österreich:

Beispielsweise als Übersiedlungsgut, als Oldtimer ("Historisches KFZ") oder auch "ganz normal" (Dafür muss das KFZ aber schon einmal in einem EU-Land zugelassen gewesen sein).

 
Am Besten ist es, sich bzgl. der Einzelheiten in jedem Fall mit der zuständigen Landesprüfstelle im jeweiligen Bundesland (Hauptwohnsitz) in Verbindung zu setzen !

Für Oldtimer gibt es seit 2005 eine Übergangsregelung: ab 2010 werden nur noch Fahrzeuge über 30 Jahre als "Oldtimer" zugelassen - bis dahin gilt eine "Kann-Bestimmung", bei der bis zum BJ 1980 ein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden kann. Eine sehr hilfreiche Zusammenfassung für alles Wichtige findet Ihr auf der Seite des ÖAMTC!

 

Seit 2014 gilt die "NoVa-Neu", welche für unsere Autos eine Verbesserung mit sich bringt. Nun muss für PKW, die vor dem 1.1.1992 erst zugelassen wurden und bereits einmal in einem EU Land gemeldet waren, KEINE NoVa mehr gezahlt werden! Alle Details hierzu gibt es wieder beim ÖAMTC.

 

Für einen besseren Überblick haben wir euch zwei PDF Dokumente erstellt, die euch die Zulassung eures Wagens vereinfachen sollen.

Das allgemeine Zulassungsprozedere haben wir am Beispiel von Thilo aus Salzburg zusammengefasst.

Ergänzend dazu hat August die wichtigsten Punkte hinsichtlich der technischen Überprüfung festgehalten.